Stationäre Pflege
Das Helmuth Galda Haus verfügt über 72 Wohnplätze im Rahmen einer vollstationären Pflege, Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Menschen der Pflegegrade 2 bis 5. Neben der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung legen wir viel Wert auf ein vielfältiges Angebot im Rahmen der sozialen Betreuung für eine sinnvolle und interessante Tagesgestaltung.
Für eine gezielte Ansprache und Unterstützung ist es wichtig, die Biografie eines Menschen zu kennen. Hier sind wir oft auf die Mithilfe und Zusammenarbeit mit den Angehörigen angewiesen. Die Informationen aus den gemeinsamen Gesprächen helfen uns, auf Wünsche und Bedürfnisse eingehen zu können.
Im Helmuth Galda Haus gibt es insgesamt vier Wohngruppen für jeweils 18 pflegebedürftige Menschen. Neben der klassischen Wohnmöglichkeit gibt es auch eine beschützte Wohnumgebung für an Demenz erkrankte Menschen. Ein großzügiger Garten bietet viel Platz für den Aufenthalt im Freien.
Menschen, die örtlich, zeitlich oder situativ nicht mehr orientiert sind, fühlen sich oft verloren, da ihnen ein beschützter Raum fehlt. Mit unseren beschützten Wohnbereichen möchten wir unseren Bewohnerinnen und Bewohnern wieder Sicherheit und Geborgenheit vermitteln. Hier gilt die "HeimUNordnung". Denn was von "gesunden" Menschen als unordentlich betrachtet wird, kann von einem Menschen mit Demenz als ordentlich empfunden werden. Deshalb darf es bei uns auch unordentlich sein.
Der direkte Zugang in den beschützten Garten bietet die Möglichkeit viel Zeit im Freien zu verbringen. So kann man gemütlich auf einer unserer Gartenbänke sitzen, spazieren gehen oder die unterschiedlichen Pflanzen und Figuren im Garten betrachten. Zusätzlich ist auf jedem Wohnbereich ein innenliegendes Atrium vorhanden, das ebenfalls einige Sitzgelegenheiten bietet.
Im Helmuth Galda Haus stehen für Kurzzeitpflege bis zu 12 Plätze zur Verfügung. Als Leistung der Pflegeversicherung kann die Kurzzeitpflege ab dem Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann und auch eine teilstationäre Pflege nicht ausreicht.
Die Leistung der Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege unterscheidet sich betragsmäßig nicht nach Pflegegraden, sondern steht allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in gleicher Höhe zur Verfügung. Die Höhe der Leistung beträgt bis zu 1.774 Euro für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro pro Monat, also bis zu 1.500 Euro pro Jahr, einsetzen, um Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Auch Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können für Leistungen der Kurzzeitpflege zusätzlich den Entlastungsbetrag nutzen.
Im Kalenderjahr noch nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflege können auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Dadurch kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Verhinderungspflege angerechnet.
Damit wir Ihnen eine entsprechende Versorgung anbieten können, beraten wir Sie gerne.
Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege, der sogenannten Verhinderungspflege, für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.
Wie bei der vollstationären Pflege und der Kurzzeitpflege wird bei der Verhinderungspflege die pflegebedürftige Person von der Pflegekasse unterstützt. Wird die Verhinderungspflege in einer stationären Einrichtung, wie dem Helmuth Galda Haus, übernommen, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr. Damit wir Ihnen eine entsprechende Versorgung anbieten können, beraten wir Sie gerne.